Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Sprache/Lehre“ ab.
Folglich "die Lehre des Fußes".
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (vorrangig der Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Viele Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
Eine Podologin sollte umfassende Kenntnisse besitzen.
Die Fachlichkeit bezieht sich u.a. auf
- Anatomie und Physiologie
- Krankheitslehre
- Arzneimittellehre /über deren Wirkstoffe und Gefahren
- Wundversorgung
- Geräte- und Instrumentenkunde
- Hygienevorschriften
Der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege
Die medizinisch indizierte Fußpflege eines Podologen hebt sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab.
Fußpfleger dürfen am gesunden Fuß nur rein kosmetisch arbeiten. Der Schwerpunkt liegt hier in dekorativen und pflegerischen Maßnahmen.
Die Ausbildung in der Podologie umfasst sowohl theoretische als auch praktische Unterrichtstunden die die Anzahl von 2000 nicht unterschreiten dürfen. Hinzu kommen 1000 praktische Stunden in Form von Praktika und Hospitationen die zu absolvieren sind. Diese sind nur unter ärztlicher Leitung zu leisten wie z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern, Fußambulanzen sowie in podologischen Fachpraxen. Die berufliche Ausbildung schließt mit dem Examen, also einer staatlichen Prüfung ab.
Nur die Podologin darf sich medizinische Fußpflegerin nennen.
Dieser Berufstitel ist durch das Podologengesetz geschützt, was am 02.01.2002 in Kraft getreten ist. Leider wird nur die Berufsbezeichnung und nicht die Tätigkeitsbeschreibung geschützt. Folglich darf sich der oder die Fußpflege im Bereich der Tätigkeit "medizinische Fußpflege" nennen. Durch Überwachung der Krankenkassen und den zuständigen Gesundheitsämtern unterliegt die Podologie hingegen den strengsten Vorschriften, die die Hygiene- und Qualitätsrichtlinien regeln.
examinierte Podologin
1996 - 2000 Ausbildung zur Zahnarzthelferin
2013 - 2016 Ausbildung zur Podologin
Felizitas Körner
exam. Podologin
Ringelstraße 34
42897 Remscheid
medizinische Fußpflege
Spangentechnik
Orthosen