Hygiene + Dokumentation

Ein Thema, so wichtig wie die Behandlung

Als behandelnde Podologen sind wir dazu verpflichtet unsere Leistungen und benötigten Medizinprodukte zu dokumentieren.
Dies geschieht natürlich im Einklang und auf Grund der aktuellen Gesetzeslage.

 

Die Dokumentation erfolgt beginnend mit der Anmeldung und der Anamnese, der Behandlung und der notwendigen Therapie.

Ebenso die Hygiene der zur Behandlung benötigten Werkzeuge und Medizinprodukte sind Bestandteil dieser Dokumentation.

 

Mitgeltende Vorschriften und Gesetze:

  • DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
  • MPBetriebV (Medizinprodukte - Betreiberverordnung)
  • MPG (Medizinproduktegesetz)

 

Hygiene

Um eine optimale sterile Umgebung zu gewährleisten nimmt die Hygiene in unserer Praxis einen hohen Stellenwert ein.

Nach einer abgeschlossenen Behandlung erfolgt die Aufbereitung der Instrumente.

Dies läuft in folgenden Schritten ab

- Reinigung

- Desinfektion

- Eventuelle Wartung und Pflege

- Einschweißen in Folie

- Sterilisation im Autoclav

- Vergabe von Chargennummer, die dem Patient zugeordnet wird.

 

Jeglicher Prozess der Hygienestraße ist lückenlos nachvollziehbar, da alles digital gespeichert/ dokumentiert und somit gesichert wird.

 

Der höchste Hygienestandard ist unser Anspruch.